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Arztrecht

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Arzthaftungsrecht

Ärzte sind auch nur Menschen.
Und wo Menschen arbeiten, passieren (Behandlungs-) Fehler.
Solche Fehler haben oft weitreichende und kaum absehbare Folgen.

WICHTIG: bei grobem Fehlverhalten des Arztes muss der Arzt beweisen, dass er für die gesundheitliche Schädigung des Patienten nicht verantwortlich ist und keinen Behandlungsfehler begangen hat. Gelingt ihm das nicht, muss er gegebenenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen!

Wir nehmen Ihre Rechte als Patient aus dem haftungsrechtlichen Verhältnis zwischen Arzt und Patient (Arzthaftung) wahr und machen ihre Ansprüche auf Schadensersatz (vom Erwerbsschaden über den Haushaltsführungsschaden bis hin zum Schmerzensgeld) aus Delikts- und Vertragshaftung geltend.


 
Medizinrecht


Bei Leistungsabrechnungen wird der Patient oft zum Spielball zwischen Ärzten/Krankenhäusern einerseits und Krankenversicherern anderseits.

Auch bei Fragen aus dem Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stehen wir zur Verfügung.

 


Andrea Meyer-Albert

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